Donnerstag, 14. Januar 2016
kein Schifahren 2016 ... letzter Urlaub mit Tochter ?
Eigentlich wollte ich mit Rosa wieder Schifahren, was in den Semesterferien stattfinden sollte, aber dazu kam es nicht. Die Mutter hat auch den 3. Vergleich nicht eingehalten, keine Urlaubswochen 2016 ermöglicht und genannt. (Rückblick: Die Urlaubswochen welche im Scheidungsvergleich (2012) festgehalten waren, wurden nicht ermöglich, die Urlaubswochen 2014 wurden nicht genannt (war Ende Oktober 2013 vorgesehen) und auch die Urlaubswochen 2016 wurden nicht genannt (war Ende November 2015 vorgesehen) Nur im Jahr 2013 und 2015 konnte meine Tochter mit Ihrem Vater Urlaub machen.

Statt des Schifahrens durfte meine Tochter, weil schon bei Gericht beschlossen, noch letztmalige eine Woche zu Ihrem Vater. Statt zu Weihnachten am Todestag meines Bruders (28.12.2015) und gegen den Willen der Mutter, die sich da dem Gerichtsbeschluss beugen musste. (Sie hatte im Vorfeld mehrere Kontaktwochenenden gar nicht ermöglicht)

Ich habe zuerst Weihnachten nachgefeiert und dann mit meiner Tochter die restlichen Tage in Berlin verbracht, viel draußen mit dem Hund unterwegs, mit den Kindern im Haus gespielt und auch viel mit Ihr beschäftigt, gelesen und gezeichnet, gebastelt, gespielt und gelacht.

Die Mutter behauptet in Ihrer heutigen Stellungnahme, dass meine Tochter nach dem Urlaub verängstigt und deutlich verändert wirkte, ja sogar 2-3 Tage stark verändert. Sie hätte viel geweint und wirkte auch sonst "bockig", was sie sonst in keiner Weise ist.

Diese Aussage kann ich nur so bewerten, dass Rosa die Zeit mit dem Vater sehr genossen hat und mit Ihrem Schicksal, dies nicht öfter und selbstverständlich immer wieder machen zu können nicht glücklich ist.

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