Freitag, 13. Januar 2017
letztes Besuchswocheende war am 9-11.12.2016
Heute haben meine Eltern angerufen, weil Sie dachten meine Tochter würde wieder zu mir kommen. Sie konnten es nicht verstehen, warum Sie immer noch nicht zu mir kann. Der nächste Versuch findet am 20.1.2016 statt. Die Mutter mißachtet den Beschluss zum Besuchswochenende des Gerichts, der wieder mal neue Richter muss sich noch einlesen, das Jugendamt will mal die Mutter einladen (kommen muss sie nicht), die Familiengerichtshilfe sagt mal die Besuchsbegleitung ab ... (weil ja auch das Besuchswochenende abgesagt wurde)

Nein Kinderrechte auf Umgang mit beiden Eltern kann man/frau nicht absagen. Diese gilt es zu ermöglichen.

Es tut mir für meine Tochter Leid, besonders weil ich weiß, dass ihr die Trennung von Ihrem Vater schon viel Leid beschert hat. An einem besonders wichtigen Besuchswochenende nach einer über 2 Monate langen Trennung im Sommer 2014, welche die Mutter absichtlich herbeiführte, wo Sie dann auch nicht zum Vater durfte, dem Vater nach der Übergabe auf der Straße wieder entrissen wurde ... Meine Tochter hat mir beim nächsten Mal erzählt, dass sie das ganze Wochenende geweint hat deswegen. Ich hoffe meine Tochter leidet jetzt nicht, kann sich irgendwie ablenken!

Es ist sehr schlimm, dass in Österreich niemand eingreift, wenn so etwas mit Kindern passiert!