Mittwoch, 28. Dezember 2016
neue Hiobsbotschaft: 1 1/2 Monate kein Besuchswochenende
Wie es in Österreich einem Vater gebührt (LGZ Wien 16.06.2009, 43 R 302/09d) wurde mein Besuchswocheende am 24 und 25.12. ersatzlos vom Gericht gestrichen. Ich konnte mich aber mit dem Termin vom 23.12. 12h bis 24.12. 10h durchsetzen, wobei die Mutter auf eine Rückbringung um 9h bestanden hat, welcher ich nachgekommen bin. Was tut man nicht alles damit es die Mutter leichter hat, Ihre Anreise zum Weihnachtsfest geht halt vor.

Warum ich als Vater in Österreich zu Gericht gehen muss, um mit seinem Kind zeitnah Weihnachten zu feiern, ist ein Armutszeugnis, für mich ein Fakt des Scheiterns Österreichs Kindern den Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen.

Die Bescherung für meine Tochter war kurz, wir haben den Nachmittag aber mit Ihrem Hund in der Natur verbracht und es waren auch Ihre Onkel und Tanten mit Ihrer Cousine vor Ort. Die Tochter hat Ihre Geschenke sehr genossen, gleich umfassend mit Ihnen gespielt sich aber dann doch bald mit Ihren vorgelesenen Lieblingsbüchern schlafen gelegt. Die Tagwache um 7h früh um den Wunschtermin der Mutter einzuhalten, natürlich eine Schikane ohne Ende.

Trotzdem kam eben die Hiobsbotschaft der Mutter: Sie könne das folgende Besuchswocheende am 6-8.1. aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen, es soll ausfallen, das obwohl die Mutter seit 18.10. informiert ist, dass ich einen Flug gebucht habe (wie immer) um für meine Tochter da zu sein.

Das wäre dann leider schon das 8 Mal, dass die Mutter das Besuchswocheende verunmöglicht. (Reaktion von den Behörden oder Gerichten gibt es keine) Sogar mehrere Monate (August bis Oktober 2013 = 4x) gab es kein Besuchwocheende, dann auch nicht im September 2014 (5-8.9) und auch wieder nicht Ende 2015 2x mal. (30.10-1.11. und 11-13.12.) Ich konnte in den letzten 5 Jahren nur 1x wegen Krankheit das Besuchswochenende nicht wahrnehmen!

Jeder Ausfall eines Besuchswochenende bedeutet, dass meine Tochter ein Monat Ihren Vater nicht haben kann, was gegen Ihr Kindswohl ist und Ihrem Recht auf Umgang mit beiden Eltern widerspricht.