Freitag, 26. Mai 2017
Urlausbuchung in der ersten Sommerwoche unmöglich gemacht
Wie ich leider erst jetzt im Urteil genau gelesen habe, wurde die erste Sommerwoche entgegen aller anderen Urlaubswochen auch für die Folgejahre statt am Freitag um 19h erst am Samstag um 19h gestartet.

Dabei ist jedem bekannt, das Urlaubsbuchungen nur von Samstag auf Samstag möglich sind. Konkret muss jetzt meine Tochter einen Tag später nachreisen, weil der Urlaub schon gebucht ist, der Rest der Familie schon am Samstag anreisen wird, da ja sonst ein Tag umsonst gebucht worden ist. Auch werden die Kosten für einen Urlaubstag unnötig anfallen.

Ich halte diese Vorgehensweise für einen Skandal und eine nachweisliche Schikane des Vaters.

Weiters ist zu erwähnen, dass ich in dem Urteil des Gerichts mehrfach diskriminierend hingewiesen werde, mein Kind auch rechtzeitig abzuholen, weil die Mutter falsch behauptet, ich hätte das oft nicht getan. Ich habe auch trotz meinem neuen Wohnort Berlin seit Ende 2013 bis dato jedes Besuchswochenende (außer einmal wegen Krankheit) rechtzeitig wahrgenommen.