Mittwoch, 28. Dezember 2016
neue Hiobsbotschaft: 1 1/2 Monate kein Besuchswochenende
Wie es in Österreich einem Vater gebührt (LGZ Wien 16.06.2009, 43 R 302/09d) wurde mein Besuchswocheende am 24 und 25.12. ersatzlos vom Gericht gestrichen. Ich konnte mich aber mit dem Termin vom 23.12. 12h bis 24.12. 10h durchsetzen, wobei die Mutter auf eine Rückbringung um 9h bestanden hat, welcher ich nachgekommen bin. Was tut man nicht alles damit es die Mutter leichter hat, Ihre Anreise zum Weihnachtsfest geht halt vor.

Warum ich als Vater in Österreich zu Gericht gehen muss, um mit seinem Kind zeitnah Weihnachten zu feiern, ist ein Armutszeugnis, für mich ein Fakt des Scheiterns Österreichs Kindern den Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen.

Die Bescherung für meine Tochter war kurz, wir haben den Nachmittag aber mit Ihrem Hund in der Natur verbracht und es waren auch Ihre Onkel und Tanten mit Ihrer Cousine vor Ort. Die Tochter hat Ihre Geschenke sehr genossen, gleich umfassend mit Ihnen gespielt sich aber dann doch bald mit Ihren vorgelesenen Lieblingsbüchern schlafen gelegt. Die Tagwache um 7h früh um den Wunschtermin der Mutter einzuhalten, natürlich eine Schikane ohne Ende.

Trotzdem kam eben die Hiobsbotschaft der Mutter: Sie könne das folgende Besuchswocheende am 6-8.1. aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen, es soll ausfallen, das obwohl die Mutter seit 18.10. informiert ist, dass ich einen Flug gebucht habe (wie immer) um für meine Tochter da zu sein.

Das wäre dann leider schon das 8 Mal, dass die Mutter das Besuchswocheende verunmöglicht. (Reaktion von den Behörden oder Gerichten gibt es keine) Sogar mehrere Monate (August bis Oktober 2013 = 4x) gab es kein Besuchwocheende, dann auch nicht im September 2014 (5-8.9) und auch wieder nicht Ende 2015 2x mal. (30.10-1.11. und 11-13.12.) Ich konnte in den letzten 5 Jahren nur 1x wegen Krankheit das Besuchswochenende nicht wahrnehmen!

Jeder Ausfall eines Besuchswochenende bedeutet, dass meine Tochter ein Monat Ihren Vater nicht haben kann, was gegen Ihr Kindswohl ist und Ihrem Recht auf Umgang mit beiden Eltern widerspricht.

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Sonntag, 18. Dezember 2016
Ich darf zur Weihnachtsaufführung meiner Tochter
Neben all den Schikanen und Verboten hat die Mutter auch 2 selbstverständliche Sachen doch zugelassen.

1. Sie erlaubt, dass ich der Weihnachtsaufführung meiner Tochter in der Schule beiwohne. Das ist der erste Auftritt den ich als Vater von Ihr besuchen darf. Sonst wurden mir auch Fotos oder Videos nie geschickt obwohl sogar angekündigt. (Davon gab es viele zB weil meine Tochter auch in einer Tanzgruppe ist, ein Musikinstrument lernt und so weiter)

2. Sie erlaubt, dass ich ab 2017 nicht mehr 12 Stunden am Besuchswochenende warten muss, bevor ich meine Tochter abholen kann. Das Gericht hat meinen Antrag dazu jetzt genau ein Jahr nicht behandelt. Natürlich mit der Bedingung, dass ich dann das Kind dort abholen muss, wo Sie es für richtig hält, was eigentlich nicht von mir verlangt werden kann.

Leider ging ja dieser "Erfolg" mit vielen neuen Schikanen und Provokationen einher. (siehe andere Postings) 3 Jahre darf meine Tochter nicht mit dem Vater Schifahren, die Urlaubs-"woche" wurde um 25% gekürzt, Telefonate werden nach wie vor verunmöglicht, nicht einmal 2 Wochen Sommerurlaub soll es geben, bei 9 Wochen Schulferien usw.

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Dienstag, 13. Dezember 2016
Wir dürfen 22h Stunden Weihnachten feiern ...
Es war eigentlich ein Muss des Gerichts dies zu beschliessen, auch weil es das normalste der Welt ist, dass ein Kind mit seinem Vater oder Mutter zeitnahe Weihnachten feiern darf.

Leider wurde das Urteil in meiner Rechtsmeinung falsch begründet, da ist von Obsorge (welche mir von der Mutter gegen meinen Willen entzogen wurde, es gab noch keine automatische gemeinsame Obsorge) die Rede, welche die Mutter ja inne hätte weswegen es Ihr Gebühre auch mit dem Kind Weihnachten zu feiern.

Das simple Fakt: Umgangsrecht da und Obsorge hier, also als unterschiedliche Paar Schuhe, wird einfach ignoriert und unrichtig vermengt. Nein das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht (siehe Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention), die Obsorge geht mit Pflichten aber auch Rechten zu Entscheidungen für das Kind einher.

Auch der bis dato verlangte überwiegende Aufenthalt bei einem Elternteil wurde bereits mit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 23.10.2015 weil rechtswidrig gekippt. Leider wurde deshalb damals durch die Scheidung der Aufenthalt meiner Tochter beim Vater halbiert.

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Mittwoch, 7. Dezember 2016
2 Anrufe aber keine guten Nachrichten ...
1. Ich wurde heute von der Justizombudsstelle angerufen, die erreicht, dass ich jetzt doch 3 Tage vor dem schlechten und unmöglichen Weihnachtstermin (17-18.12) auch per Email Bescheid bekomme, was eigentlich nicht üblich ist. Gerichtspost ist nur per Einschreiben erlaubt! Ich müsste auf die Post warten, die dann nach Weihnachten kommt. Dabei bin ich für Behördenpost schon fast 10 Jahre bei www.brz-zustelldienst.at über meine Bürgerkarte registriert. Behördenpost habe ich aber noch nie bekommen?!

2. Die Familiengerichtshilfe hat sich wegen einem Termin gemeldet. Montag 10h vereinbart. Überraschend wird jetzt meine Abholung meiner Tochter (schikanös am Samstag um 8h früh, wo ich gar nicht anreisen kann oder nur 12h früher) wieder von dieser beobachtet. Sichtlich deshalb weil sich die Mutter beim letzten mal nicht an die vom Gericht vereinbarten Übergabemodalitäten gehalten hat. (falsche Adresse, begleitete Übergabe und Abholung, Zurückhalten des Kindes im Stiegenhaus usw.) Ich habe auch die Familiengerichtshilfe angesprochen, warum Sie keine Stellungnahme ans Gericht übermitteln, welches schon seit Jänner 2016 auf diese wartet. Positiv die Ferialbesuchsrechtsregelung meiner Tochter wurde nur ausgesetzt bis diese Stellungnahme kommt, was aber laut heutiger Auskunft nie passieren wird. Was heißt das jetzt für meine Tochter? Noch ein Jahr warten damit Sie wieder Urlaub mit Ihrem Vater machen kann oder gar nicht mehr. Deadlock?

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Sonntag, 4. Dezember 2016
Weihnachten mit der Tochter kann kommen ...
Ich habe eben meinen Zug gebucht, damit ich die Weihnachtsaufführung meiner Tochter am 20.12. in der Schule besuchen und dann am 23.12. für 22 Stunden mit meiner Tochter Weihnachten feiern kann.

Ob dies wirklich so sein wird, steht aber in den Sternen. Ich musste beides bei Gericht beantragen, weil ich das ja sonst nicht darf. Die Mutter möchte es auf keinen Fall, hat mir ja nur den 17+18.12. als Termin für Weihnachten angeboten, ein Termin den nicht wahrnehmen kann, weil ich am Vortag einen Auftritt meines Chors habe (Der Chor hat auch dafür ein halbes Jahr geprobt)

In Österreich sind die Weihnachtsfeiertage der Mutter vorbehalten, was aber für den 23.12. oder auch 26.12. nicht zutrifft. Ich möchte zumindest zeitnah mit meiner Tochter Weihnachten vor- oder eben nachfeiern.

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Freitag, 2. Dezember 2016
Ich kann was sagen bei Gericht ...
Wie gestern angeboten, habe ich heute um 8:30 wieder das Gericht angerufen. Die Richterin war wieder nicht da, aber nach wenigen Anrufversuchen, wurde mir angeboten, dass ich Ihren Rechtpraktikanten sprechen kann, dem ich dann meine 2 Botschaften übermittelt habe. (offiziell gilt das natürlich nicht, weswegen ich um eine neuerliche Eingabe bei Gericht nicht umhin kommen werde)

Ich hoffe auch das meine frühere Botschaft ankam, dass ich zukünftig natürlich meine Gerichtspost nicht 2 Wochen später erhalten möchte ( zB wenige Tage vor Weihnachten) sondern über www.brz-zustelldienst.at (da bin ich zwar schon Jahre angemeldet, aber es kam noch keine einzige Behördenpost dort hin) Die angeblich postialische Notwendigkeit führte dazu, dass ich im Stiegenhaus aber auch auf der Post die Schreiben vom Gericht (Ausweispflicht) entgegennehmen musste, somit für viele automatisch als Person abgestempelt wurde, die ein Gerichtsverfahren anhängig hat, natürlich als Angeklagter in den Köpfen Unwissender.

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Donnerstag, 1. Dezember 2016
Kein Durchkommen bei Gericht
Die meist gewählte Rufnummer meines Anschlusses ist das Bezirksgericht Hietzing. Ich möchte gerne kuntun, dass ich mit meinem Chor am 16. Dez. einen Auftritt habe und deshalb nicht am 17. Dez. 8h meine Tochter abholen kann um mit Ihr da Weihnachten zu feiern. (Was ich nicht will, weil da ja auch kein Weihnachten ist) Nach stundenlangen Versuchen jemanden an die Hörer zu bekommen, die erleichternde Rückmeldung in 5 Minuten ist die Richterin zu sprechen ... die danach folgenden Anrufe dauern eine Stunde, es wird nicht mehr abgehoben, ja sogar sofort aufgelegt. Final wird mir kundgetan die Richterin ist nicht mehr im Hause morgen ab 8:30 soll ich es wieder versuchen ...

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