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Freitag, 2. Dezember 2016
Ich kann was sagen bei Gericht ...
vater-bashing, 16:14h
Wie gestern angeboten, habe ich heute um 8:30 wieder das Gericht angerufen. Die Richterin war wieder nicht da, aber nach wenigen Anrufversuchen, wurde mir angeboten, dass ich Ihren Rechtpraktikanten sprechen kann, dem ich dann meine 2 Botschaften übermittelt habe. (offiziell gilt das natürlich nicht, weswegen ich um eine neuerliche Eingabe bei Gericht nicht umhin kommen werde)
Ich hoffe auch das meine frühere Botschaft ankam, dass ich zukünftig natürlich meine Gerichtspost nicht 2 Wochen später erhalten möchte ( zB wenige Tage vor Weihnachten) sondern über www.brz-zustelldienst.at (da bin ich zwar schon Jahre angemeldet, aber es kam noch keine einzige Behördenpost dort hin) Die angeblich postialische Notwendigkeit führte dazu, dass ich im Stiegenhaus aber auch auf der Post die Schreiben vom Gericht (Ausweispflicht) entgegennehmen musste, somit für viele automatisch als Person abgestempelt wurde, die ein Gerichtsverfahren anhängig hat, natürlich als Angeklagter in den Köpfen Unwissender.
Ich hoffe auch das meine frühere Botschaft ankam, dass ich zukünftig natürlich meine Gerichtspost nicht 2 Wochen später erhalten möchte ( zB wenige Tage vor Weihnachten) sondern über www.brz-zustelldienst.at (da bin ich zwar schon Jahre angemeldet, aber es kam noch keine einzige Behördenpost dort hin) Die angeblich postialische Notwendigkeit führte dazu, dass ich im Stiegenhaus aber auch auf der Post die Schreiben vom Gericht (Ausweispflicht) entgegennehmen musste, somit für viele automatisch als Person abgestempelt wurde, die ein Gerichtsverfahren anhängig hat, natürlich als Angeklagter in den Köpfen Unwissender.
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Donnerstag, 1. Dezember 2016
Kein Durchkommen bei Gericht
vater-bashing, 16:13h
Die meist gewählte Rufnummer meines Anschlusses ist das Bezirksgericht Hietzing. Ich möchte gerne kuntun, dass ich mit meinem Chor am 16. Dez. einen Auftritt habe und deshalb nicht am 17. Dez. 8h meine Tochter abholen kann um mit Ihr da Weihnachten zu feiern. (Was ich nicht will, weil da ja auch kein Weihnachten ist) Nach stundenlangen Versuchen jemanden an die Hörer zu bekommen, die erleichternde Rückmeldung in 5 Minuten ist die Richterin zu sprechen ... die danach folgenden Anrufe dauern eine Stunde, es wird nicht mehr abgehoben, ja sogar sofort aufgelegt. Final wird mir kundgetan die Richterin ist nicht mehr im Hause morgen ab 8:30 soll ich es wieder versuchen ...
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Donnerstag, 14. Januar 2016
kein Schifahren 2016 ... letzter Urlaub mit Tochter ?
vater-bashing, 01:00h
Eigentlich wollte ich mit Rosa wieder Schifahren, was in den Semesterferien stattfinden sollte, aber dazu kam es nicht. Die Mutter hat auch den 3. Vergleich nicht eingehalten, keine Urlaubswochen 2016 ermöglicht und genannt. (Rückblick: Die Urlaubswochen welche im Scheidungsvergleich (2012) festgehalten waren, wurden nicht ermöglich, die Urlaubswochen 2014 wurden nicht genannt (war Ende Oktober 2013 vorgesehen) und auch die Urlaubswochen 2016 wurden nicht genannt (war Ende November 2015 vorgesehen) Nur im Jahr 2013 und 2015 konnte meine Tochter mit Ihrem Vater Urlaub machen.
Statt des Schifahrens durfte meine Tochter, weil schon bei Gericht beschlossen, noch letztmalige eine Woche zu Ihrem Vater. Statt zu Weihnachten am Todestag meines Bruders (28.12.2015) und gegen den Willen der Mutter, die sich da dem Gerichtsbeschluss beugen musste. (Sie hatte im Vorfeld mehrere Kontaktwochenenden gar nicht ermöglicht)
Ich habe zuerst Weihnachten nachgefeiert und dann mit meiner Tochter die restlichen Tage in Berlin verbracht, viel draußen mit dem Hund unterwegs, mit den Kindern im Haus gespielt und auch viel mit Ihr beschäftigt, gelesen und gezeichnet, gebastelt, gespielt und gelacht.
Die Mutter behauptet in Ihrer heutigen Stellungnahme, dass meine Tochter nach dem Urlaub verängstigt und deutlich verändert wirkte, ja sogar 2-3 Tage stark verändert. Sie hätte viel geweint und wirkte auch sonst "bockig", was sie sonst in keiner Weise ist.
Diese Aussage kann ich nur so bewerten, dass Rosa die Zeit mit dem Vater sehr genossen hat und mit Ihrem Schicksal, dies nicht öfter und selbstverständlich immer wieder machen zu können nicht glücklich ist.
Statt des Schifahrens durfte meine Tochter, weil schon bei Gericht beschlossen, noch letztmalige eine Woche zu Ihrem Vater. Statt zu Weihnachten am Todestag meines Bruders (28.12.2015) und gegen den Willen der Mutter, die sich da dem Gerichtsbeschluss beugen musste. (Sie hatte im Vorfeld mehrere Kontaktwochenenden gar nicht ermöglicht)
Ich habe zuerst Weihnachten nachgefeiert und dann mit meiner Tochter die restlichen Tage in Berlin verbracht, viel draußen mit dem Hund unterwegs, mit den Kindern im Haus gespielt und auch viel mit Ihr beschäftigt, gelesen und gezeichnet, gebastelt, gespielt und gelacht.
Die Mutter behauptet in Ihrer heutigen Stellungnahme, dass meine Tochter nach dem Urlaub verängstigt und deutlich verändert wirkte, ja sogar 2-3 Tage stark verändert. Sie hätte viel geweint und wirkte auch sonst "bockig", was sie sonst in keiner Weise ist.
Diese Aussage kann ich nur so bewerten, dass Rosa die Zeit mit dem Vater sehr genossen hat und mit Ihrem Schicksal, dies nicht öfter und selbstverständlich immer wieder machen zu können nicht glücklich ist.
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