Dienstag, 13. Dezember 2016
Wir dürfen 22h Stunden Weihnachten feiern ...
Es war eigentlich ein Muss des Gerichts dies zu beschliessen, auch weil es das normalste der Welt ist, dass ein Kind mit seinem Vater oder Mutter zeitnahe Weihnachten feiern darf.

Leider wurde das Urteil in meiner Rechtsmeinung falsch begründet, da ist von Obsorge (welche mir von der Mutter gegen meinen Willen entzogen wurde, es gab noch keine automatische gemeinsame Obsorge) die Rede, welche die Mutter ja inne hätte weswegen es Ihr Gebühre auch mit dem Kind Weihnachten zu feiern.

Das simple Fakt: Umgangsrecht da und Obsorge hier, also als unterschiedliche Paar Schuhe, wird einfach ignoriert und unrichtig vermengt. Nein das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht (siehe Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention), die Obsorge geht mit Pflichten aber auch Rechten zu Entscheidungen für das Kind einher.

Auch der bis dato verlangte überwiegende Aufenthalt bei einem Elternteil wurde bereits mit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 23.10.2015 weil rechtswidrig gekippt. Leider wurde deshalb damals durch die Scheidung der Aufenthalt meiner Tochter beim Vater halbiert.

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Mittwoch, 7. Dezember 2016
2 Anrufe aber keine guten Nachrichten ...
1. Ich wurde heute von der Justizombudsstelle angerufen, die erreicht, dass ich jetzt doch 3 Tage vor dem schlechten und unmöglichen Weihnachtstermin (17-18.12) auch per Email Bescheid bekomme, was eigentlich nicht üblich ist. Gerichtspost ist nur per Einschreiben erlaubt! Ich müsste auf die Post warten, die dann nach Weihnachten kommt. Dabei bin ich für Behördenpost schon fast 10 Jahre bei www.brz-zustelldienst.at über meine Bürgerkarte registriert. Behördenpost habe ich aber noch nie bekommen?!

2. Die Familiengerichtshilfe hat sich wegen einem Termin gemeldet. Montag 10h vereinbart. Überraschend wird jetzt meine Abholung meiner Tochter (schikanös am Samstag um 8h früh, wo ich gar nicht anreisen kann oder nur 12h früher) wieder von dieser beobachtet. Sichtlich deshalb weil sich die Mutter beim letzten mal nicht an die vom Gericht vereinbarten Übergabemodalitäten gehalten hat. (falsche Adresse, begleitete Übergabe und Abholung, Zurückhalten des Kindes im Stiegenhaus usw.) Ich habe auch die Familiengerichtshilfe angesprochen, warum Sie keine Stellungnahme ans Gericht übermitteln, welches schon seit Jänner 2016 auf diese wartet. Positiv die Ferialbesuchsrechtsregelung meiner Tochter wurde nur ausgesetzt bis diese Stellungnahme kommt, was aber laut heutiger Auskunft nie passieren wird. Was heißt das jetzt für meine Tochter? Noch ein Jahr warten damit Sie wieder Urlaub mit Ihrem Vater machen kann oder gar nicht mehr. Deadlock?

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Sonntag, 4. Dezember 2016
Weihnachten mit der Tochter kann kommen ...
Ich habe eben meinen Zug gebucht, damit ich die Weihnachtsaufführung meiner Tochter am 20.12. in der Schule besuchen und dann am 23.12. für 22 Stunden mit meiner Tochter Weihnachten feiern kann.

Ob dies wirklich so sein wird, steht aber in den Sternen. Ich musste beides bei Gericht beantragen, weil ich das ja sonst nicht darf. Die Mutter möchte es auf keinen Fall, hat mir ja nur den 17+18.12. als Termin für Weihnachten angeboten, ein Termin den nicht wahrnehmen kann, weil ich am Vortag einen Auftritt meines Chors habe (Der Chor hat auch dafür ein halbes Jahr geprobt)

In Österreich sind die Weihnachtsfeiertage der Mutter vorbehalten, was aber für den 23.12. oder auch 26.12. nicht zutrifft. Ich möchte zumindest zeitnah mit meiner Tochter Weihnachten vor- oder eben nachfeiern.

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