Dienstag, 20. Dezember 2016
Schulweihnachtsfeier der Tochter mit Hund
Eigentlich hätte der Hund nicht in die Schule mitgenommen werden dürfen, aber es kam anders. Mein Zug hatte Verspätung und ich konnte den Hund vor der Feier nicht mehr abgeben wie geplant. Was tun? Es war eine blöde Situation, bis mich eine Frau darauf aufmerksam machte, dass der Hauswart der Schule auch einen Hund hätte (übrigens mit demselben Namen). Ich bin also mit dem Hund in die Schule gegangen und gleich auf Ihn gestoßen. Eigentlich sind ja Hunde verboten und er könne auch nicht auf Ihn aufpassen ... Letzlich war der Hund mit dabei, meine Tochter hat sich sehr gefreut, auch dass dem Weihnachtsmann was vom Schlitten gefallen war ... Sie hat stolz nach der Aufführung Ihren Klassenkollegen Ihren Hund und auch Papa präsentiert. Auch die anderen Kinder Ihrer Klasse waren sehr an ihm interessiert. War also wieder erwarten, ein super toller Erfolg. Auch die Aufführung natürlich, die war witzig und aufwendig gemacht, viel Theater auch Gesang, Kinder haben Ihre Musikinstrumente vorgeführt, getanzt und gelacht :)

Das mit dem Spaziergang des Hundes mit der Tochter hat die Mutter aber nicht zugelassen, dass obwohl die Tochter auch Ihren Schulkollegen erzählt hat, dass sie Ihren Hund das letzte Mal im Sommer sehen konnte. Da ich noch bis zum 23.12. in der Stadt bin werde ich mein Angebot mit Tochter und Hund spazieren zu gehen, weiter Aufrecht erhalten und die Mutter täglich daran erinnern. Auch meine Tochter weiß, dass ich da bin und gerne mit Ihr und Hund spazieren gehen würde.

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Montag, 19. Dezember 2016
Tochter darf Ihren Hund nicht treffen ...
Leider kann meine Tochter Ihren Hund kaum sehen, da die Mutter aber auch das Gericht und die Behörden (die den falschen Angaben der Mutter Glauben schenken) kaum Urlaub beim Vater gestatten. (Selbst wenn es einen gerichtlichen Beschluß gab, verhinderte die Mutter die Urlaube)

Im Zuge des Besuchs der Schul-Weihnachtfeier meiner Tochter am 20.12. will ich gerne mit meiner Tochter und Ihrem Hund spazieren gehen. Antwort der Mutter: Das geht leider (?!) nicht, weil die Tochter an diesem Tag Musikunterricht und Tanzstunde hat (Den ganzen Tag?!)

Zuletzt hat meine Tochter Ihren Hund im Sommer 6 Tage haben können. Sie ist mit dem Hund aufgewachsen schon als Baby mit Ihm gemeinsam auf dem Teppich gerobbt, hat als Kleinkind mit ihm im Garten getollt und Ihn in Ihr Spiel eingebaut. Ihr Hund lies, lässt alles mit sich machen, ob es ein Plastikbagger war, der über seinen Körper gezogen wurde, ob es darum ging den Hund anzumalen oder einfach nur einzusauen, mit Dreck zu beschmieren. Kinder sind Tieren gegenüber nicht voreingenommen, haben keine Angst vor Ihnen. Ihr Hund dankt das, indem er auch grosse Vorsicht übt.

Meine Tochter hat Ihre noch viele Zeit mit dem Vater bis September 2013 meist mit dem Hund in der Natur verbracht, Sie war da nach der Scheidung zumindest noch 25% Ihrer Zeit bei ihm. Ich habe mir als Vater diese Zeit frei genommen, nicht gearbeitet sondern war nur für mein Kind auch Hund da.

Aktuell ist die Zeit meiner Tochter mit dem Vater auf nur mehr 10% beschränkt wurde also seit September 2013 zu Unrecht um 50% reduziert. Der Vater hat daraufhin das gemeinsame Zuhause mit seiner Tochter aufgegeben, weil es nur mehr ein Museum seiner Tochter war und keinen Sinn mehr gemacht hat.

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Ich darf zur Weihnachtsaufführung meiner Tochter
Neben all den Schikanen und Verboten hat die Mutter auch 2 selbstverständliche Sachen doch zugelassen.

1. Sie erlaubt, dass ich der Weihnachtsaufführung meiner Tochter in der Schule beiwohne. Das ist der erste Auftritt den ich als Vater von Ihr besuchen darf. Sonst wurden mir auch Fotos oder Videos nie geschickt obwohl sogar angekündigt. (Davon gab es viele zB weil meine Tochter auch in einer Tanzgruppe ist, ein Musikinstrument lernt und so weiter)

2. Sie erlaubt, dass ich ab 2017 nicht mehr 12 Stunden am Besuchswochenende warten muss, bevor ich meine Tochter abholen kann. Das Gericht hat meinen Antrag dazu jetzt genau ein Jahr nicht behandelt. Natürlich mit der Bedingung, dass ich dann das Kind dort abholen muss, wo Sie es für richtig hält, was eigentlich nicht von mir verlangt werden kann.

Leider ging ja dieser "Erfolg" mit vielen neuen Schikanen und Provokationen einher. (siehe andere Postings) 3 Jahre darf meine Tochter nicht mit dem Vater Schifahren, die Urlaubs-"woche" wurde um 25% gekürzt, Telefonate werden nach wie vor verunmöglicht, nicht einmal 2 Wochen Sommerurlaub soll es geben, bei 9 Wochen Schulferien usw.

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Urlaubs-"woche" wird um 25% gekürzt!
Gestern Abend erhalte ich ein "Angebot" der Mutter übermittelt in dem Sie schreibt "Wenn du möchtest,dann kannst du zu Ostern mit" deiner Tochter "Ferien machen,von Montag den 10.4. 8Uhr bis Ostersonntag den 16.4. 18uhr30. 2 Wochen am Stück in den Sommerferien kann ich derzeit nicht zustimmen,es hängt davon ab,wie sich das nächste halbe Jahr entwickelt."

Das klingt doch nett, ist es aber überhaupt nicht. Die Mutter reduziert jetzt schon seit Jahren die Zeit Ihrer Tochter mit dem Vater mit falschen Angaben ohne Ende, jetzt ist die Urlaubswoche dran (müssten laut Gerichtsbeschluss 4-5 Wochen im Jahr sein, immer von Freitag Abend bis Sonntag Abend , 2016 war es nur eine einzige Woche). In allen Vergleichen und Beschlüssen des Gerichts bis dem von jetzt 13.12. (siehe Post vom 16.12.) sind Wochen noch echte Wochen. Jetzt nicht mehr ! Ganze 2 1/2 Tage oder 61 Stunden werden gekürzt. Oder anders die "Woche" wird um ~ 25% gekürzt! Einfach so um eben die Zeit des Kindes beim Vater zu minimieren! Wie soll man/frau so einen Urlaub buchen, Samstag auf Samstag mit Anreise geht mal sicher nicht, aber anders kann ich gar kein Quartier buchen zB. für Winter oder Sommerurlaub. Das ist reine Schikane und soll es dem Vater eben besonders schwer machen!

Rückblick: Auch bei den Kontaktwochenenden hat die Mutter im ganzen Jahr 2016 mit unrichtigen Angaben eine Kürzung um 13 Stunden erreicht, inklusive Wartezeit genau jener 13 Stunden für den Vater, der nämlich mangels anderer Verbindung schon früher anreisen muss. Somit 13 Stunden warten für 34,5 Stunden Zeit mit dem Kind. Also fast 38% Wartestrafe für das Sehen seines Kindes und das jedes Besuchswochenende. Das ist wahres Vater Bashing!

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Auch 2017 kein Schifahren mit der Tochter
Leider habe ich eben von der Mutter erfahren, dass auch 2017 kein Schifahren mit meiner Tochter möglich sein wird. Wozu es überhaupt Gerichte gibt in Österreich wird immer unklarer.

Seit einem Jahr beantrage ich jetzt den Schiurlaub für 2017 der 2016 von der Mutter nicht ermöglicht wurde, obwohl meine Tochter vor 2 Jahren mit 5 Jahren super toll Schifahren gelernt hat. Eine Woche mit dem Vater auf der Piste verbracht hat. Aber damit ist seitdem Schluß.

2016 war es das angeblich unmögliche Beantragen der Salzburger Semesterferien für meine Tochter. 2017 geht es aber für den längeren Thailandurlaub für der Mutter, genau in der Schiwoche die über ein Jahr geplant und natürlich auch schon gebucht werden musste. Die ganze Familie hat sich für die Wiener Semesterferien 2017 umgestellt, eine Cousine kann jetzt nur am Nachmittag eine Stunde mitfahren, weil Sie am Vormittag in der Schule ist. Die ganze väterliche Familie ist dabei, macht nur einmal im Jahr gemeinsam Urlaub eben in der Schiwoche. Auch der Familie des Vaters wird meine Tochter als Cousine, Nichte, Enkeltochter vorenthalten.

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Fast ein Jahr kein Telefonat mehr ...
Bis Jänner durfte ich noch mit meiner Tochter telefonieren, leider gabs dann eine Verhandlung, wo ich nicht dabei war, wo dieses ohne Begründung gestrichen wurden. Deshalb kann ich seit Januar nicht mehr mit meiner Tochter telefonieren.

Die Mutter begründete es unter anderem damit, dass meine Tochter immer zu einer bestimmten Uhrzeit/Tag mit dem Vater telefonieren müsse. Das hat sich der Vater aber nicht ausgesucht sondern wurde von der Mutter(!) verlangt und mündete so in einen Gerichtbeschluss. Ich musste ein eigenes Handy für die Tochter stellen und durfte nur in einem bestimmten Zeitfenster einmal die Woche anrufen, was die Mutter leider sehr oft gestört oder auch verhindert, abgesagt hat usw.

Heute der neue Vorschlag der Mutter: "Fixe Telefonzeiten vom Ablauf des Alltags her nicht möglich" (auch der Alltag hat genaue Termine ... Schulbeginn, Musikunterricht usw.) sie wird aber meine Tochter errinnern, dass sie das "Handy 1x pro Woche einschaltet". Aber wann dann? Woher soll ich wissen, dass das Handy der Tochter an ist, soll ich jetzt ständig probieren um den Zeitpunkt zu erwischen oder bekomme ich irgendwann Bescheid, dass ich jetzt anzurufen habe, weil sonst ist das Handy wieder aus?

Dieses "Angebot" kann ich nur so verstehen, dass die Mutter das Telefonieren eben unmöglich machen will.

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Freitag, 16. Dezember 2016
Nur ein Angebot ... keine Info bis zur letzten Minute
Wie das jetzt mit der Weihnachtsaufführung meiner Tochter wird und ob ich als Vater erstmalig, weil bis dato nie eingeladen oder berechtigt, sehen kann ? Nein auch Fotos oder Videos von Auftritten meiner Tochter durfte ich noch nie sehen. Ich bin auf jeden Fall mal vor Ort ob umsonst oder nicht wird sich hoffentlich bald klären. Ja meine Tochter hat mir nicht alles verraten, weils ja eine Überraschung sein soll, ich es dann ja eh sehen werde ...

Ich habe bei Gericht und bei der Mutter seit mehr als einem Jahr den Schiurlaub in den Semesterferien beantragt. Es gibt auch einen rechtsgültigen Vergleich, der mir diesen ermöglichen sollte. Leider konnte ich bei einer Verhandlung Anfang Jänner nicht dabei sein, wo dieser Vergleich zur Evaluierung ausgesetzt wurde, bis dato ohne Ergebnis. Alle vom Gericht beauftragten Stellen lehnen eine Stellungnahme dazu ab, dass Gericht wartet aber weiter.

Ich erachte es als bashing auch meiner Tochter gegenüber, dass wir beide nicht wissen, wann und ob wir wieder zusammen sein können. "Der Schiurlaub ist ja noch nicht entschieden" sagt die Richterin am 25.11.2016, obwohl die Mutter sowohl einen Urlaub gebucht als auch die Tochter länger aus der Schule nimmt. Dafür wurde mir kurzfristig ein anderer 6 Tage Zeitraum "angeboten" weil "ich ja mein Kind sehen will" (moment da gehts ja wohl mehr um die Tochter welche ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern hat oder?) Ich kann diese 6 Tage eigentlich gar nicht planen oder nutzen (viel zu kurzfristig einfach der falsche Termin). Der viel wichtigere Schiurlaub meiner Tochter obwohl terminlich seit einem Jahr eingebracht Anfang Februar wird erst später oder gar nicht mehr verhandelt zumindest ist das jetzt schon mehrfach so gewesen ...

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