Samstag, 21. Januar 2017
Tochter muss schon 2 Jahre ohne Eltern Schifahren ...
Weil die Mutter den Schiurlaub mit dem Vater jetzt schon das 2 Jahr verhindern will, musste jetzt meine Tochter 3 Tage alleine ohne Eltern Schifahren.

Obwohl der Mutter immer bekannt war und ist, dass die väterliche Familie in den Semsterferien gemeinsam Schifahren ist und dies auch 2014 und 2015 über das Gericht ermöglicht wurde, ist seitdem damit Schluss.

2016 ermöglicht die Mutter der Tochter statt einer Woche mit dem Vater gemeinsam täglich auf der Piste, einen einzigen Tag alleine mit einer Schilehrerin ohne selbst dabei zu sein.

2017 wird die Tochter zu den Grosseltern abgeschoben, welche Sie 3 Tage, statt der vom Vater möglichen Woche, in der früh in den Schikurs bringen und am Abend wieder dort abholen. Einmal ist der Opa auch mit Ihr Lift gefahren, ein paar mal hat Sie ihn auch auf der Piste getroffen. (Es gibt nur Kunstschnee, das "Schneeloch" das die väterliche Familie in den Semesterferien nutzt wird untersagt.)

Dafür reist die Mutter zum Abschlussrennen an (normalerweise nach einer Woche Schikurs) um mitzuverfolgen, das die jetzt schon 10 Tage Schifahren mit dem Vater verhindern, natürlich Spuren hinterlassen, die Tochter kann sich mit den anderen Kindern nicht messen. Zumindest hat die Mutter nach 3 Jahren Schifahren Ihre Tochter das erste Mal dabei Schifahren gesehen ...

Hauptsache die Tochter kann nicht zum Vater auch wenn Sie dann alleine Schifahren muss!

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Freitag, 13. Januar 2017
letztes Besuchswocheende war am 9-11.12.2016
Heute haben meine Eltern angerufen, weil Sie dachten meine Tochter würde wieder zu mir kommen. Sie konnten es nicht verstehen, warum Sie immer noch nicht zu mir kann. Der nächste Versuch findet am 20.1.2016 statt. Die Mutter mißachtet den Beschluss zum Besuchswochenende des Gerichts, der wieder mal neue Richter muss sich noch einlesen, das Jugendamt will mal die Mutter einladen (kommen muss sie nicht), die Familiengerichtshilfe sagt mal die Besuchsbegleitung ab ... (weil ja auch das Besuchswochenende abgesagt wurde)

Nein Kinderrechte auf Umgang mit beiden Eltern kann man/frau nicht absagen. Diese gilt es zu ermöglichen.

Es tut mir für meine Tochter Leid, besonders weil ich weiß, dass ihr die Trennung von Ihrem Vater schon viel Leid beschert hat. An einem besonders wichtigen Besuchswochenende nach einer über 2 Monate langen Trennung im Sommer 2014, welche die Mutter absichtlich herbeiführte, wo Sie dann auch nicht zum Vater durfte, dem Vater nach der Übergabe auf der Straße wieder entrissen wurde ... Meine Tochter hat mir beim nächsten Mal erzählt, dass sie das ganze Wochenende geweint hat deswegen. Ich hoffe meine Tochter leidet jetzt nicht, kann sich irgendwie ablenken!

Es ist sehr schlimm, dass in Österreich niemand eingreift, wenn so etwas mit Kindern passiert!

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Mittwoch, 28. Dezember 2016
Tochter darf Ihren Hund nicht treffen (die zweite)
Ich habe mein Verprechen war gemacht und die Mutter jeden Tag erinnert, dass ich in der Stadt bin und meine Tochter gerne jederzeit mit Ihrem Hund spazieren gehen kann.

Am 21.12. kam auf die Erinnerung keine Reaktion. Am 22.12. wieder eine Ausrede. Diemal wäre ein nachzufeiernder Geburtstag eines Kindes der Grund. Warum hat Sie nicht am Geburtstag mit Ihm gefeiert?

Letzlich weiß die Mutter wie sehr meine Tochter Ihren Hund liebt und vermißt. Dass sie ihr trotzdem so wenig Umgang trotz Gelegenheit bietet, gegen die Interessen meiner Tochter.

Thema Geburtstage: (Die beste Ausrede)
Geburtstage von Kindern nannte die Mutter auch schon als Grund für die Kürzung von Besuchswochenenden (erst ein Tag später oder woanders abzuholen)

Meine Tochter zu einem Geburtstagskind: "Der Bub ist eigentlich immer im Kindergarten böse zu mir, aber bei der Feier hat er mir gar nichts getan" Soviel dazu, dass soziale Kontakte des Kindes dem Umgang mit dem Vater vorgehen.

Auch das Einteilen von Geburtstagsfeiern meiner Tochter am Besuchswochenende kenne ich, wobei zB meine Anwesenheit vorort nicht erwünscht war, nur aufgrund des Bestehen meiner Tochter auf meine Anwesenheit ich auf Nachfrage ein Glas Wasser bekam und in der Ecke stehen durfte, wären die anderen Eltern gegessen haben, unglaublich was man da alles erleben kann ;)

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neue Hiobsbotschaft: 1 1/2 Monate kein Besuchswochenende
Wie es in Österreich einem Vater gebührt (LGZ Wien 16.06.2009, 43 R 302/09d) wurde mein Besuchswocheende am 24 und 25.12. ersatzlos vom Gericht gestrichen. Ich konnte mich aber mit dem Termin vom 23.12. 12h bis 24.12. 10h durchsetzen, wobei die Mutter auf eine Rückbringung um 9h bestanden hat, welcher ich nachgekommen bin. Was tut man nicht alles damit es die Mutter leichter hat, Ihre Anreise zum Weihnachtsfest geht halt vor.

Warum ich als Vater in Österreich zu Gericht gehen muss, um mit seinem Kind zeitnah Weihnachten zu feiern, ist ein Armutszeugnis, für mich ein Fakt des Scheiterns Österreichs Kindern den Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen.

Die Bescherung für meine Tochter war kurz, wir haben den Nachmittag aber mit Ihrem Hund in der Natur verbracht und es waren auch Ihre Onkel und Tanten mit Ihrer Cousine vor Ort. Die Tochter hat Ihre Geschenke sehr genossen, gleich umfassend mit Ihnen gespielt sich aber dann doch bald mit Ihren vorgelesenen Lieblingsbüchern schlafen gelegt. Die Tagwache um 7h früh um den Wunschtermin der Mutter einzuhalten, natürlich eine Schikane ohne Ende.

Trotzdem kam eben die Hiobsbotschaft der Mutter: Sie könne das folgende Besuchswocheende am 6-8.1. aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen, es soll ausfallen, das obwohl die Mutter seit 18.10. informiert ist, dass ich einen Flug gebucht habe (wie immer) um für meine Tochter da zu sein.

Das wäre dann leider schon das 8 Mal, dass die Mutter das Besuchswocheende verunmöglicht. (Reaktion von den Behörden oder Gerichten gibt es keine) Sogar mehrere Monate (August bis Oktober 2013 = 4x) gab es kein Besuchwocheende, dann auch nicht im September 2014 (5-8.9) und auch wieder nicht Ende 2015 2x mal. (30.10-1.11. und 11-13.12.) Ich konnte in den letzten 5 Jahren nur 1x wegen Krankheit das Besuchswochenende nicht wahrnehmen!

Jeder Ausfall eines Besuchswochenende bedeutet, dass meine Tochter ein Monat Ihren Vater nicht haben kann, was gegen Ihr Kindswohl ist und Ihrem Recht auf Umgang mit beiden Eltern widerspricht.

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