Freitag, 26. Mai 2017
Urlausbuchung in der ersten Sommerwoche unmöglich gemacht
Wie ich leider erst jetzt im Urteil genau gelesen habe, wurde die erste Sommerwoche entgegen aller anderen Urlaubswochen auch für die Folgejahre statt am Freitag um 19h erst am Samstag um 19h gestartet.

Dabei ist jedem bekannt, das Urlaubsbuchungen nur von Samstag auf Samstag möglich sind. Konkret muss jetzt meine Tochter einen Tag später nachreisen, weil der Urlaub schon gebucht ist, der Rest der Familie schon am Samstag anreisen wird, da ja sonst ein Tag umsonst gebucht worden ist. Auch werden die Kosten für einen Urlaubstag unnötig anfallen.

Ich halte diese Vorgehensweise für einen Skandal und eine nachweisliche Schikane des Vaters.

Weiters ist zu erwähnen, dass ich in dem Urteil des Gerichts mehrfach diskriminierend hingewiesen werde, mein Kind auch rechtzeitig abzuholen, weil die Mutter falsch behauptet, ich hätte das oft nicht getan. Ich habe auch trotz meinem neuen Wohnort Berlin seit Ende 2013 bis dato jedes Besuchswochenende (außer einmal wegen Krankheit) rechtzeitig wahrgenommen.

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Freitag, 17. März 2017
Zeit mit dem Papa wieder massiv gekürzt
Heute eben hab ich den neuen Beschluß erhalten.

Er kommt nur dem Antrag auf Aufhebung der 13 Stunden Wartestrafe und dem ab 2018 wieder möglichen Schiurlaub nach, sonst hagelt es Schikanen und Abweisungen. Die Ferialbesuchszeit wurde von 5 Wochen 2015 auf 3 Wochen + 4 Tage oder um 31 Prozent für die nächsten Jahre reduziert. (Das dritte Mal jetzt so ein Einschnitt, im Februar 2012 wurde die Zeit alle 2 Wochen beim Vater halbiert, auch im September 2013 nocheinmal die Zeit alle 2 Wochen um 50% reduziert.)

Meine Tochter hat mit Hilfe des Kindsbeistands ans Gericht geschrieben, dass sie 2 Wochen im Sommer mit dem Vater verbringen will. Dabei dachte Sie an sein zuhause in Berlin, wo sie sich sehr wohl fühlt und mit nur einer Woche nur 4-5 Tage verbringen kann da je eine Tag für An- und Abreise benötigt werden. Genau dem wird aber nicht entsprochen sondern es werden 2 separate Wochen mit 5 Tage Trennung beschlossen. Das war auch 2015 so und der Vater hat auch damals scharf widersprochen. Auch wegen den unnötigen Flugkosten ist es eine Schikane aber besonders weil meine Tochter eine längere schöne entspannte Zeit mit dem Papa verbringen will. Sie hat 9 Wochen Sommerferien, nicht einmal 2 Wochen darf sie durchgehend mit Papa in Ruhe verbringen. Dabei hat die Mutter keine 7 Wochen Zeit sich um Sie zu kümmern, nein da müssen dann mehrere Wochen andere herhalten, Hauptsache der Vater hat es schwer.

Noch Schlimmer ist es zu Weihnachten: Da wird der Vater überhaupt nach Russland verbannt sprich er darf seine Tochter nur vom 2.1. abends bis 6.1. abends sehen, was mit Weihnachten nichts zu tun hat. Das Gericht macht somit klar, dass meine Tochter nicht mit dem Vater Weihnachten feiern darf, hat sämtliche Anträge und Argumente des Vaters dazu im Akt überblättert. Solange es der Vater konnte wurde Weihnachten auch Advent mit all seinen Bräuchen auch mit Christbaum holen aus dem Wald und vielem Anderem mit seiner Tochter und der väterlichen Familie gelebt. Alles dokumentiert auf Bild und Video aber das ist sichtlich egal in Österreich. Hauptsache die Mutter behauptet, Weihnachten alle Tage immer mit Ihrer Familie verbracht zu haben, was in keiner Weise zutrifft.

Dann werden auch noch im Juli und August sämtliche Besuchswochenenden gestrichen, als wie wenn 1 Monat nicht sehen nicht genug ist (durch das regelmäßige Absagen von nur einem Besuchswochenende durch die Mutter), müssen es jetzt auch noch 2 gerichtlich verordnete Monate ohne Besuchswochenende im Sommer sein.

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Dienstag, 14. Februar 2017
immer noch kein neuer Beschluss ... weiter Warten
Also die Stellungnahme der Familiengerichtshilfe ist jetzt 1 Jahr später zwar bei Gericht eingelangt, aber jetzt wird auf eine neue Stellungnahme gewartet, diesmals jene des Kindsbeistands. Dieser ist auch schon seit dem Sommer 2016 tätig ohne je bei Gericht die wenige Zeit der Tochter mit dem Vater auch nur als negativ erwähnt zu haben.

Hauptsache warten und das Kind nicht zum Vater lassen, ist dabei natürlich nicht das Motto. Man macht, was man tun muss, geht nicht anders.

Nein die seit einem Jahr bestehende 13 Stunden "Wartestrafe" könne so noch nicht aufgehoben werden. Wenn jemand erfolgreich ein Gericht anlügt (Mutter behauptete ja falsch die Tochter würde um 20h ins Bett gehen, was Freitag/Samstags noch nie zugetroffen hat, auch wie Sie noch viel jünger war) und dieses Gericht dann auch in zweiter Instanz einen Beschluss fasst, kann dies auch nach über einem Jahr mehrfach eingebrachter Anträge nicht aufgehoben werden. So nach dem Motto Gerichte entscheiden nicht falsch oder richtig, sie entscheiden eben, deshalb ist das eben so.

Das ich diese 13 Stunden Warten als Schikane und Strafe empfinde ist ja nur mein persönliches Empfinden ... Ich gehe allerdings davon aus, dass kein anderer betroffener Elternteil es anders erleben würde!

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