Dienstag, 9. Oktober 2018
Und jetzt wird abkassiert ...
Natürlich muss der Vater dafür Gebühren entrichten, dass eine "Organisation" evaluiert, ob er gut für sein Kind ist, dazu natürlich das Kind nicht mit ihm Urlaub machen lassen für 2 x ein ganzes Jahr. Dann natürlich auch Gebühren für die Vertretung des Kindes vor Gericht (nennt sich Kinderbeistand, der leider nicht ganz versteht oder verstehen will, was meine Tochter für Interessen hat, so schwer beistehen kann).



Dass Kinderrechte jetzt von jenen finanziert werden, welche dieselben unermüdlich über Jahre bei Gericht einfordern, schon auch ein Indiz, was hier "bezweckt" werden soll. (Stichwort vaterlose Gesellschaft)

p.s. Das ist nicht der Gesamtbetrag, sondern die kleinstmögliche Rate ohne meine gesamte Privatsphäre offen legen zu müssen und möglichst lange nicht zu zahlen.

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Mittwoch, 7. Juni 2017
die österreichische Justiz ist traurig ...


Diesen Satz hat Dr. Christa Langer in Ihrem Revisionsurteil geschrieben. In Ihrem Urteil hat Sie wider meinem Antrag das Ferialbesuchrecht neuerlich um 1 Woche und 4 Tage gekürzt. Womit jetzt nur mehr 2 Wochen und ein Tag übrig bleiben. Also nochmals 11(!) von 26 Tagen gestrichen. Der absolute Rekord mit minus 42,31%!!

nein das ist nicht mehr sondern weniger Zeit !!!

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Freitag, 26. Mai 2017
Urlausbuchung in der ersten Sommerwoche unmöglich gemacht
Wie ich leider erst jetzt im Urteil genau gelesen habe, wurde die erste Sommerwoche entgegen aller anderen Urlaubswochen auch für die Folgejahre statt am Freitag um 19h erst am Samstag um 19h gestartet.

Dabei ist jedem bekannt, das Urlaubsbuchungen nur von Samstag auf Samstag möglich sind. Konkret muss jetzt meine Tochter einen Tag später nachreisen, weil der Urlaub schon gebucht ist, der Rest der Familie schon am Samstag anreisen wird, da ja sonst ein Tag umsonst gebucht worden ist. Auch werden die Kosten für einen Urlaubstag unnötig anfallen.

Ich halte diese Vorgehensweise für einen Skandal und eine nachweisliche Schikane des Vaters.

Weiters ist zu erwähnen, dass ich in dem Urteil des Gerichts mehrfach diskriminierend hingewiesen werde, mein Kind auch rechtzeitig abzuholen, weil die Mutter falsch behauptet, ich hätte das oft nicht getan. Ich habe auch trotz meinem neuen Wohnort Berlin seit Ende 2013 bis dato jedes Besuchswochenende (außer einmal wegen Krankheit) rechtzeitig wahrgenommen.

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Freitag, 17. März 2017
Zeit mit dem Papa wieder massiv gekürzt
Heute eben hab ich den neuen Beschluß erhalten.

Er kommt nur dem Antrag auf Aufhebung der 13 Stunden Wartestrafe und dem ab 2018 wieder möglichen Schiurlaub nach, sonst hagelt es Schikanen und Abweisungen. Die Ferialbesuchszeit wurde von 5 Wochen 2015 auf 3 Wochen + 4 Tage oder um 31 Prozent für die nächsten Jahre reduziert. (Das dritte Mal jetzt so ein Einschnitt, im Februar 2012 wurde die Zeit alle 2 Wochen beim Vater halbiert, auch im September 2013 nocheinmal die Zeit alle 2 Wochen um 50% reduziert.)

Meine Tochter hat mit Hilfe des Kindsbeistands ans Gericht geschrieben, dass sie 2 Wochen im Sommer mit dem Vater verbringen will. Dabei dachte Sie an sein zuhause in Berlin, wo sie sich sehr wohl fühlt und mit nur einer Woche nur 4-5 Tage verbringen kann da je eine Tag für An- und Abreise benötigt werden. Genau dem wird aber nicht entsprochen sondern es werden 2 separate Wochen mit 5 Tage Trennung beschlossen. Das war auch 2015 so und der Vater hat auch damals scharf widersprochen. Auch wegen den unnötigen Flugkosten ist es eine Schikane aber besonders weil meine Tochter eine längere schöne entspannte Zeit mit dem Papa verbringen will. Sie hat 9 Wochen Sommerferien, nicht einmal 2 Wochen darf sie durchgehend mit Papa in Ruhe verbringen. Dabei hat die Mutter keine 7 Wochen Zeit sich um Sie zu kümmern, nein da müssen dann mehrere Wochen andere herhalten, Hauptsache der Vater hat es schwer.

Noch Schlimmer ist es zu Weihnachten: Da wird der Vater überhaupt nach Russland verbannt sprich er darf seine Tochter nur vom 2.1. abends bis 6.1. abends sehen, was mit Weihnachten nichts zu tun hat. Das Gericht macht somit klar, dass meine Tochter nicht mit dem Vater Weihnachten feiern darf, hat sämtliche Anträge und Argumente des Vaters dazu im Akt überblättert. Solange es der Vater konnte wurde Weihnachten auch Advent mit all seinen Bräuchen auch mit Christbaum holen aus dem Wald und vielem Anderem mit seiner Tochter und der väterlichen Familie gelebt. Alles dokumentiert auf Bild und Video aber das ist sichtlich egal in Österreich. Hauptsache die Mutter behauptet, Weihnachten alle Tage immer mit Ihrer Familie verbracht zu haben, was in keiner Weise zutrifft.

Dann werden auch noch im Juli und August sämtliche Besuchswochenenden gestrichen, als wie wenn 1 Monat nicht sehen nicht genug ist (durch das regelmäßige Absagen von nur einem Besuchswochenende durch die Mutter), müssen es jetzt auch noch 2 gerichtlich verordnete Monate ohne Besuchswochenende im Sommer sein.

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Dienstag, 14. Februar 2017
immer noch kein neuer Beschluss ... weiter Warten
Also die Stellungnahme der Familiengerichtshilfe ist jetzt 1 Jahr später zwar bei Gericht eingelangt, aber jetzt wird auf eine neue Stellungnahme gewartet, diesmals jene des Kindsbeistands. Dieser ist auch schon seit dem Sommer 2016 tätig ohne je bei Gericht die wenige Zeit der Tochter mit dem Vater auch nur als negativ erwähnt zu haben.

Hauptsache warten und das Kind nicht zum Vater lassen, ist dabei natürlich nicht das Motto. Man macht, was man tun muss, geht nicht anders.

Nein die seit einem Jahr bestehende 13 Stunden "Wartestrafe" könne so noch nicht aufgehoben werden. Wenn jemand erfolgreich ein Gericht anlügt (Mutter behauptete ja falsch die Tochter würde um 20h ins Bett gehen, was Freitag/Samstags noch nie zugetroffen hat, auch wie Sie noch viel jünger war) und dieses Gericht dann auch in zweiter Instanz einen Beschluss fasst, kann dies auch nach über einem Jahr mehrfach eingebrachter Anträge nicht aufgehoben werden. So nach dem Motto Gerichte entscheiden nicht falsch oder richtig, sie entscheiden eben, deshalb ist das eben so.

Das ich diese 13 Stunden Warten als Schikane und Strafe empfinde ist ja nur mein persönliches Empfinden ... Ich gehe allerdings davon aus, dass kein anderer betroffener Elternteil es anders erleben würde!

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Freitag, 13. Januar 2017
letztes Besuchswocheende war am 9-11.12.2016
Heute haben meine Eltern angerufen, weil Sie dachten meine Tochter würde wieder zu mir kommen. Sie konnten es nicht verstehen, warum Sie immer noch nicht zu mir kann. Der nächste Versuch findet am 20.1.2016 statt. Die Mutter mißachtet den Beschluss zum Besuchswochenende des Gerichts, der wieder mal neue Richter muss sich noch einlesen, das Jugendamt will mal die Mutter einladen (kommen muss sie nicht), die Familiengerichtshilfe sagt mal die Besuchsbegleitung ab ... (weil ja auch das Besuchswochenende abgesagt wurde)

Nein Kinderrechte auf Umgang mit beiden Eltern kann man/frau nicht absagen. Diese gilt es zu ermöglichen.

Es tut mir für meine Tochter Leid, besonders weil ich weiß, dass ihr die Trennung von Ihrem Vater schon viel Leid beschert hat. An einem besonders wichtigen Besuchswochenende nach einer über 2 Monate langen Trennung im Sommer 2014, welche die Mutter absichtlich herbeiführte, wo Sie dann auch nicht zum Vater durfte, dem Vater nach der Übergabe auf der Straße wieder entrissen wurde ... Meine Tochter hat mir beim nächsten Mal erzählt, dass sie das ganze Wochenende geweint hat deswegen. Ich hoffe meine Tochter leidet jetzt nicht, kann sich irgendwie ablenken!

Es ist sehr schlimm, dass in Österreich niemand eingreift, wenn so etwas mit Kindern passiert!

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Sonntag, 18. Dezember 2016
Urlaubs-"woche" wird um 25% gekürzt!
Gestern Abend erhalte ich ein "Angebot" der Mutter übermittelt in dem Sie schreibt "Wenn du möchtest,dann kannst du zu Ostern mit" deiner Tochter "Ferien machen,von Montag den 10.4. 8Uhr bis Ostersonntag den 16.4. 18uhr30. 2 Wochen am Stück in den Sommerferien kann ich derzeit nicht zustimmen,es hängt davon ab,wie sich das nächste halbe Jahr entwickelt."

Das klingt doch nett, ist es aber überhaupt nicht. Die Mutter reduziert jetzt schon seit Jahren die Zeit Ihrer Tochter mit dem Vater mit falschen Angaben ohne Ende, jetzt ist die Urlaubswoche dran (müssten laut Gerichtsbeschluss 4-5 Wochen im Jahr sein, immer von Freitag Abend bis Sonntag Abend , 2016 war es nur eine einzige Woche). In allen Vergleichen und Beschlüssen des Gerichts bis dem von jetzt 13.12. (siehe Post vom 16.12.) sind Wochen noch echte Wochen. Jetzt nicht mehr ! Ganze 2 1/2 Tage oder 61 Stunden werden gekürzt. Oder anders die "Woche" wird um ~ 25% gekürzt! Einfach so um eben die Zeit des Kindes beim Vater zu minimieren! Wie soll man/frau so einen Urlaub buchen, Samstag auf Samstag mit Anreise geht mal sicher nicht, aber anders kann ich gar kein Quartier buchen zB. für Winter oder Sommerurlaub. Das ist reine Schikane und soll es dem Vater eben besonders schwer machen!

Rückblick: Auch bei den Kontaktwochenenden hat die Mutter im ganzen Jahr 2016 mit unrichtigen Angaben eine Kürzung um 13 Stunden erreicht, inklusive Wartezeit genau jener 13 Stunden für den Vater, der nämlich mangels anderer Verbindung schon früher anreisen muss. Somit 13 Stunden warten für 34,5 Stunden Zeit mit dem Kind. Also fast 38% Wartestrafe für das Sehen seines Kindes und das jedes Besuchswochenende. Das ist wahres Vater Bashing!

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